Werkverkehr ist der Transport von eigenen Gütern bzw. der Transport für eigene Zwecke nach folgenden Bedingungen:
Die beförderten Güter müssen Eigentum des Unternehmens oder von ihm verkauft, gekauft, vermietet, gemietet, hergestellt, erzeugt, gewonnen, bearbeitet oder instand gesetzt worden sein.
Die Beförderung muss der Anlieferung der Güter zum Unternehmen, ihrem Versand vom Unternehmen, ihrer Verbringung innerhalb oder - zum Eigengebrauch - außerhalb des Unternehmens dienen.
Die für die Beförderung verwendeten Kraftfahrzeuge müssen vom eigenen Personal des Unternehmens geführt werden oder von Personal, das dem Unternehmen im Rahmen einer vertraglichen Verpflichtung zur Verfügung gestellt worden ist.
Die Beförderung darf nur eine Hilfstätigkeit im Rahmen der gesamten Tätigkeit des Unternehmens darstellen.
Werkverkehr ist ebenfalls nicht erlaubnis-, aber anzeigepflichtig. Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 to., mit denen Werkverkehr betrieben wird, müssen den Landesvertretungen des Bundesamtes für Güterkraftverkehr (BAG) gemeldet werden