Die fachliche Eignung besitzt, wer Kenntnisse in folgenden Sachgebieten nachgewiesen hat:
Recht
• Güterkraftverkehrsrecht
• Gewerberecht einschließlich Gefahrgut-, Abfall- und Tiertransporte
• Straßenverkehrsrecht
• Arbeitsrecht
• Sozialversicherungsrecht
• Bürgerliches Recht
• Handelsrecht
• Steuerrecht
Kaufmännische und finanzielle Führung des Betriebes
• Zahlungsverkehr und Finanzierung
• Kostenrechnung
• Beförderungsbedingungen und -preise
• Beförderungsdokumente
• Buchführung
• Versicherungswesen
• Spedition
• Betriebsführung von Kraftverkehrsunternehmen
• Marketing
Technische Normen und technischer Betrieb
• Zulassung und Betrieb der Fahrzeuge
• Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge
• Fahrzeuggewichte und Abmessungen
• Laden und Entladen der Fahrzeuge
• Beförderung gefährlicher Güter
• Beförderung von Nahrungsmitteln
• Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge
Straßenverkehrssicherheit
• Unfallverhütung und bei Unfällen zu ergreifende Maßnahmen
• Verkehrssicherheit
Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr
• Grundzüge der Bestimmungen, die für den Güterkraftverkehr zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften
und anderen Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums sowie zwischen diesen und Drittländern gelten
• Grundzüge der Zollpraxis und -formalitäten, Arten und Bedeutung der Beförderungsdokumente
• Grundzüge der Verkehrsregeln in den Nachbarstaaten, insbesondere in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften
• Vorschriften und Maßnahmen gegen unerlaubte Beförderung von Rauschmitteln.