Wer in Deutschland gewerblich (also gegen Entgelt ) fremde Güter mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben, transportiert, betreibt gewerblichen Güterkraftverkehr nach dem
GüKG. Er benötigt dafür eine Erlaubnis. Grundlage dafür ist § 1(1) GüKG.
Abgrenzung – kein gewerblicher Güterkraftverkehr
Ausnahmen nach GüKG
Folgende Transporte fallen nicht unter das
GüKG und brauchen daher keine Erlaubnis:
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die gelegentliche,
nichtgewerbsmäßige Beförderung von Gütern durch Vereine für ihre Mitglieder oder für gemeinnützige Zwecke,
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die Beförderung von Gütern durch
Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts im Rahmen ihrer öffentlichen Aufgaben,
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die Beförderung von beschädigten
oder reparaturbedürftigen Fahrzeugen aus Gründen der Verkehrssicherheit oder zum Zwecke der Rückführung
!Achtung: reines Abschleppen z.B. aus
dem Halteverbot fällt nicht unter diese Ausnahme!
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die Beförderung von Medikamenten,
medizinischen Geräten und Ausrüstungen sowie anderen zur Hilfeleistung in dringenden Notfällen bestimmten Gütern,
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die Beförderung von Milch und
Milcherzeugnissen für andere zwischen landwirtschaftlichen Betrieben, Milchsammelstellen und Molkereien durch landwirtschaftliche Unternehmer
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die in land- und
forstwirtschaftlichen Betrieben übliche Beförderung von land- und forstwirtschaftlichen Bedarfsgütern oder Erzeugnissen
- für eigene Zwecke oder
für andere Betriebe dieser im Rahmen der
Nachbarschaftshilfe
oder im Rahmen eines Maschinenringes oder eines
vergleichbaren wirtschaftlichen Zusammenschlusses,
sofern die Beförderung innerhalb eines Umkreises
von
75 Kilometern in der Luftlinie um den regelmäßigen
Standort
des Kraftfahrzeugs, den Wohnsitz oder den Sitz des
Halters
mit Zugmaschinen oder Sonderfahrzeugen durchgeführt
wird,
die von der Kraftfahrzeugsteuer befreit sind
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die im Rahmen der Gewerbeausübung erfolgende
Beförderung von Betriebseinrichtungen für eigene Zwecke sowie
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die Beförderung von
Postsendungen im Rahmen von Universaldienstleistungen durch Postdienstleister.